Architekten | Ingenieure
Architekten, Ingenieure & Fachplanungsbeteiligte
Allgemein
Die Leistungen aus den Bereichen der Planung und Objektüberwachung werden durch Architekten- und Ingenieursleistungen abgegolten, welche durch verschiedene Architekten und Fachplanungsbüros für die jeweiligen Fachgewerke durchgeführt werden. Jene Leistungen werden soweit wie möglich gemäß den Vorstellungen des Bauherrn durchgeführt, solang diese sich als realistisch und möglich in Anbetracht des Finanzbudgets und der anerkannten Regeln der Technik aufweisen. Sowohl der Architekt als auch der Ingenieur sind jene Personen, welche ihre Berufstitel auch rechtmäßig führen dürfen (vgl. Bschorr 2014: S. 9). Alternativ sind für diverse Fachgewerke auch Fachplaner zugelassen, welche auf alternativen Wegen eine Mindestvoraussetzung für die Fachplanung eines jeweiligen Gewerks nachweisen können, wie etwa durch einen Meistertitel oder ein Abschluss als staatlich geprüfter Techniker. Unabhängig von der rechtlichen Mindestqualifikation für die fachliche Eignung spielt die persönliche Projekt- und Berufserfahrung des einzelnen Architekten oder Fachplaners eine große Rolle, welche einen gravierenden Einfluss auf die Fehler- bzw. Erfolgsquote bei der Projektierung haben kann. Die jeweiligen hierfür in Frage kommenden Dienstleister werden in der Regel nach Ermessen und Einschätzung des Auftraggebers zu bestellt, freilich auch unter Einfluss von
Empfehlungs- und Referenznachweisen aus vorherigen Projekten der Architekten und
Ingenieure.
Die Planung und Objektüberwachung der Gebäudetektur sowie die Bauvorlage für ein
Bauvorhaben wird durch mindestens einen Architekten realisiert. Für die weiteren
Fachplanungsgewerke wie u. A. die Elektrotechnik, die Ver- und Entsorgungstechnik, die Bauphysik im Hochbau oder Beispielsweise die Tragwerksplanung, werden weitere
sogenannte Fachingenieure bzw. Ingenieur- oder Planungsbüros beauftragt. In der Praxis tritt der Architekt als übergeordneter und vertretender Sprecher aller Gewerke hervor und integriert die von den jeweiligen Fachingenieuren in Rahmen der Planungsphasen gefertigten Planungsunterlagen in seiner eigentlichen Entwurfs- und Ausführungsplanung, um diese dann als ganzheitliches Werk präsentieren zu können. Dabei werden in der Regel gemäß der anerkannten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure alle für die korrekte Durchführung der Planung notwendigen Planungsschritte für je Fachgewerk vorgegeben. Diese typischen Leistungen reichen von der Grundlagenermittlung bis hin zur Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe, Objektüberwachung während der Bauphase und Objektbetreuung sowie Mängelmanagement nach der Fertigstellung des Bauvorhabens. Die Architekten und Ingenieure betreuen das Vorhaben je nach Wunsch des Bauherrn entweder teilweise oder über den gesamten Projektablauf von der Grundlagenermittlung bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens.
Die technische Gebäudeausrüstung umfasst generell alle gebäudetechnischen Gewerke, u. A. energietechnischen Anlagen (wie Stromanlagen, Gas- und Wasseranlagen oder Wärmeerzeugungsanlagen), Anlagen für die stofftechnische Entsorgung (wie Abwasseranlagen, o. Ä.) oder auch Anlagen der Fernmeldetechnik (wie Datennetze, Sicherheitstechnik, Brandmeldetechnik, usw.).
Typische Planungsbeteiligte samt Zuständigkeiten
Architekt:
Objektplanung bezüglich der Hochbaugewerke (Kostengruppe 300), zwecks
Rohbau, baulichen Ausbaugewerken einschl. der Generalkoordinierung der Fachplanungsbeteiligten. Der Fokus liegt beim Architekten primär auf das Konzeptionelle / Design (einschl. technische Schnittstellenbelange).
Ingenieure für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA):
Fachplanungsleistung bezüglich der haustechnischen Gewerke, wie
Sanitär, Heizung, Raumlufttechnik, Starkstromanlagen, Fernmeldetechnik,
Brandmeldetechnik, Feuerlöschanlagen, Aufzugsanlagen, Gebäudeautomation und sonstige gebäudetechnische Gewerke.
In der Regel Bedarf es für die TGA Gewerke mehrere Fachingenieure, da die Fachdisziplinen klassisch wie folgt aufteteilt sind:
- Fachingenieur für Heizung, Sanitär / Versorgungstechnik
- Fachingenieur für Raumlufttechnik
- Fachingenieur für Elektrotechnik / Energietechnik
- Fachingenieur für Feuerlöschanlagen
Weitergehende Spezialisierung innerhalb dieser Fachdisziplinen sind ebenfalls üblich und werden von den Ingenieurbüros intern demnach koordiniert.
Bauingenieure für Tragwerksplanung / Statik:
Fachplanungsleistungen bezüglich des Bauwerks, in Punkto bautechnische tatsächliche Machbarkeit (Fokus auf den technischen Aspekt). Tragfähigkeit, Gründung, statische Belange allgemein und bauphysikalische Aspekte der Bautechnik in Punkto Rohbau sind hier die Hauptaufgaben.
Generell ist dieser Part auch zur Bauphysik zu zählen.
Ingenieure für Bauphysik (Schallschutz/Wärmeschutz):
Fachplanungsleistungen in Punkto Wärmeschutz sowie Schallschutz in Bezug auf das Bauvorhaben, bei welche die Vorgaben und Konzepte für die Erfüllung Gebäudeenergieeffizienz und Schallschutzvorgaben allgemein geprüft, geplant und mit den übrigen Fachplanungsbeteiligten laufend abgestimmt werden.
Auch oft als Auftragspakete "Schallschutzgutachter" und "Energieberater" gegeben.
Ingenieure für den baulichen Brandschutz:
Fachingenieurbüros, welche den baulichen Brandschutz für das Objekt planen und fortschreiten, diese in Abstimmung mit der Feuerwehr und den übrigen Fachplanungsbeteiligten (insbesondere Architekt und TGA Ingenieure) ausarbeiten und final prüffähig darstellen. Hierbei werden Brandabschnitte, Maßnahmen zur gebäudetechnischen Brandbekämpfung, Rettungswege, etc. bearbeitet und mit allen Beteiilgten ausdiskutiert. Dieses Konzept landet letztendlich beim Prüfsachverständigen und ist für den sogenannten "Breandschutz 2" elementar.
Landschaftsarchitekten / Freiflächenplaner:
Jene Fachbeteiligte betreuen während der Planungsphase die Außen- und Freifllächenplanung, wie z. B: Spielplätze, Gärten, Innenhöfe, Einfahrten, etc. Auch findet hier ein enges Zusammenspiel mit den TGA Ingenieuren statt, z. B. in Punkto Freiflächenentwässerung, Außentrassierungen für Leitungsanlagen sowie Außenanlagenbeleuchtung, Leerrohrplanung für den Außenbereich und Ähnlichem.
Sonstige Sachverständige:
Auch sind bei einem Bauvorhaben (je nach Baugröße und Objektart) weitere Sachverständige planungsbegleitend zu involvieren, wie etwa:
- Bodengutachter für die Beschaffenheit des Erdreichs
- Gutachter zur Bewertung der Erschütterung (Erschütterungsgutachten)
- Vermesser
- Sachverständige für Beweissicherungsverfahren
- Sachverständige für Kampfmittelräumarbeiten
- Lüftungsgutachter für Garagen/Tiefgaragen
- und weitere Sonderfachleute für je Sachverhalt
Beim Bauablauf selbst (nachdem die Fachplanung und Ausschreibung erfolgt ist), werde zudem weitere Ingenieur- und Sachverständigenleistungen in Betracht gezogen (je nach Bauvorhaben und Objektart), wie etwa:
- SIGEKO (Sicherheits- und Gesundkeitsschutzkoordinator)
- bauaufsichtlich geprüfte Sachverständige für gewisse Fachbereiche
- Prüfsachverständige für gewisse Fachbereiche (bauaufsichtlich geprüft)
Für die Bauüberwachung / Fachbauleitung des Bauprozesses für die jeweiligen Bereiche werden meist die Architekten und TGA Ingenieure eingesetzt, im Idealfall jene Beteiligte, welche bereits in den Planungsprozessen bis zur Ausschreibung beteiligt waren.
Unser Ingenieurbüro für die TGA
Als Ingenieurbüro im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung stehen wir Ihnen beim gesamten Planungs- und Bauprozess solide und professionell zur Seiten.
Hierbei müssen Sie uns nicht erst Aufgaben zuteilen und auf Reaktion warten, wir arbeiten vorausschauend und definieren Ihnen die Aufgabenpakete und nächsten Schritte vor (mit hiermit verbundenen notwendigen Schnittstellen zur Berücksichtigung), so dass Sie sicher gehen können, dass unsere Leistungen ungehindert von Phase zu Phase erfolgen können - zugleich Bauablaufstörungen hierdurch eliminiert werden können.
TGA | Versorgungstechnik
Ingenieurbüro für die TGA
Planungsbüro für die TGA
Technische Gebäudeausrüstung
Fachplanung Haustechnik
Fachplanung Energietechnik
Starkstromanlagen
Schwachstromanlagen
Abwasser-, Gas- und Wasseranlagen
Wärmeversorgungsanlagen
Gebäudeautomation